Sven Hoth | 4 min
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Barrierefreie Software nach EAA und BITV – Digitale Teilhabe für alle

Barrierefreie Software erfüllt gesetzliche Vorgaben wie den European Accessibility Act (EAA) und die BITV und ermöglicht zugleich echte digitale Teilhabe. Wir entwickeln Anwendungen, die für alle Nutzer zugänglich sind und langfristig rechtliche Sicherheit und Inklusion gewährleisten.

Mit der zunehmenden Digitalisierung unseres Alltags gewinnt die Barrierefreiheit von Softwareanwendungen immer mehr an Bedeutung. Mit gesetzlichen Vorgaben wie dem European Accessibility Act (EAA) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) haben die Europäische Union und Deutschland ein Regelwerk festgelegt mit dem die digitale Teilhabe für alle Menschen gewährleistet werden soll.

Auch vor dem Inkrafttreten dieser Vorgaben war die Entwicklung barrierefreier Software für uns bereits ein großes Anliegen. Wenn über das Thema Barrierefreiheit im Zusammenhang mit Software gesprochen wird, ist meist die erste Beeinträchtigung an die Gedacht wird die Sehbehinderung, konkret Blindheit. Doch Barrierefreiheit umfasst ein viel breiteres Spektrum. Sie betrifft Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Beeinträchtigungen, kognitive Einschränkungen und Lernschwierigkeiten. All diese Beeinträchtigungen müssen nichtmal von dauer sein, sondern können auch temporär auftreten. Sei dies in Form eines gebrochenen Arms, einer Migräne oder auch einfach durch die Nutzung eines Smartphones unter schwierigen Lichtverhältnissen. In all diesen Fällen kann barrierefreie Software den entscheidenden Unterschied machen.

Aber was bedeutet dies konkret für die Softwareentwicklung?

Barrierefreie Softwareentwicklung bedeutet, dass Anwendungen so gestaltet und entwickelt werden, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Konkret umfasst barrierefreie Software unter anderem:

  • Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen der Software sollten über die Tastatur zugänglich sein, ohne dass eine Maus erforderlich ist.
  • Screenreader-Kompatibilität: Die Software sollte auch wenn sie nicht gesehen werden kann, vollständig nutzbar und verständlich sein.
  • Klare und einfache Sprache: Es sollte auf eine klare und einfache Sprache geachtet werden, um die Verständlichkeit zu erhöhen.
  • (Anpassbare) Kontraste und Schriftgrößen: Die Farbgestaltung und Schriftgrößen sollten so gewählt werden, dass sie für Menschen mit Sehbehinderungen gut lesbar sind. Im Idealfall sind diese auch anpassbar.
  • Strukturierte Inhalte: Inhalte sollten logisch strukturiert und mit Überschriften versehen sein, um die Navigation zu erleichtern.
  • Alternative Texte für Bilder: Bilder sollten mit sinnvollen alternativen Texten versehen sein. Nicht nur für Screenreader, sondern auch für den Fall, dass Bilder nicht geladen werden können.
  • Verständliche und zugängliche Fehlermeldungen: Fehlermeldungen sollten so gestaltet sein, dass sie leicht verständlich sind und klare Anweisungen zur Behebung des Problems enthalten.

Natürlich sind dies nur einige Beispiele für die vielen Aspekte, die bei der Entwicklung barrierefreier Software berücksichtigt werden müssen.

Warum ist barrierefreie Softwareentwicklung wichtig?

Die Entwicklung barrierefreier Software ist nicht nur aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wichtig, sondern bietet auch Chancen für Unternehmen. In Deutschland alleine haben ungefähr 10% der Bevölkerung eine anerkannte Behinderung, in Europa sind es laut der EU Kommission sogar fast 25% der über 16-jährigen. Dies bedeutet auf der einen Seite, dass ein großer Teil der Bevölkerung durch nicht barrierefreie Software ausgeschlossen würde, im Umkehrschluss aber auch, dass Unternehmen durch barrierefreie Software einen erheblichen Wettbewerbsvorteil erlangen können. Da barrierefreie Software zudem oft intuitiver und benutzerfreundlicher gestaltet ist, profitieren auch alle anderen Nutzer.

Wie gehen wir mit dem Thema Barrierefreiheit um?

Je früher Barrierefreiheit in den Entwicklungsprozess integriert wird, desto einfacher und kostengünstiger ist es, die Anforderungen zu erfüllen. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass wir bereits in der Konzeptionsphase eines Projekts ein Bewusstsein für das Thema Barrierefreiheit schaffen und gemeinsam mit unseren Kunden die Anforderungen und Ziele definieren. Während der Entwicklung achten wir darauf, dass die Software den gängigen Standards und Richtlinien für Barrierefreiheit entspricht. Hierbei richten wir uns nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) die international anerkannt und die Grundlage für viele gesetzliche Vorgaben sind.

Unsere Arbeit überprüfen wir regelmäßig durch automatisierte und manuelle Tests und nutzen hierfür neben gängigen Werkzeugen auch Assistenztechnologien wie Screenreader. Und da auch beim Thema Barrierefreiheit die Technik und die Anforderungen sich stetig weiterentwickeln bilden wir uns kontinuierlich, zum Beispiel durch den Besuch von Schulungen und Konferenzen, aber auch im direkten Austausch, weiter.
Sven Hoth